Die Kanzlei BRAUN hilft bundesweit Mandanten rund um das Thema Pfändungsschutz. Pfändungsschutz ist Existenzschutz. Die Kanzlei BRAUN hilft Ihnen also bei der Sicherung Ihrer Existenz.
Ob ein Gegenstand, ein Lohnbestandteil oder das Kontoguthaben pfändungssicher ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Der Grund dafür ist, dass das Pfändungsrecht ein Interessenausgleich ist. Nämlich zwischen den Interessen des Gläubigers an der Vollbefriedigung und den Interessen des Schuldners an seiner Existenz und der seiner Angehörigen. Deshalb muss von Einzelfall zu Einzelfall geprüft werden, wessen Interessen überwiegen. Bei der einen Person kann ein Gegenstand – z.B. ein Auto – Pfändungsschutz genießen und bei einer anderen Person ist der gleiche Gegenstand pfändbar.
Die Kanzlei BRAUN prüft für Sie, ob Ihr Auto, Ihre Lebensversicherung oder Ihr Kontoguthaben vom Pfändungsschutz umfasst ist. Die Kanzlei prüft auch, wie hoch Ihr Pfändungsschutz bei Ihrem Einkommen ist. Bei Bedarf stellt die Kanzlei BRAUN die notwendigen Pfändungsschutzanträge bei Gericht oder stellt Ihnen – sofern möglich – entsprechende P-Konto-Bescheinigungen zur Herstellung des Pfändungsschutzes aus.
Die Leistungen der Kanzlei BRAUN umfassen insbesondere:
- Erstellung P-Konto-Bescheinigung (bundesweiter Versand)
- Stellung eines Antrags auf Anhebung des pfandfreien Sockelbetrags des P-Kontos auf die Höhe des unpfändbaren Nettoeinkommens (Erhöhung Pfändungsschutz auf Konto)
- Stellung eines Antrags auf Feststellung der Unpfändbarkeit von auf dem Konto eingegangenen Geldern (Herstellung Pfändungsschutz)
- Stellung eines Antrags auf Erhöhung des Pfändungsschutzes bei Ihrem Einkommen
- Stellung eines Antrags auf Feststellung, dass ein bestimmter Gegenstand (z.B. das Auto) nicht von der Pfändung umfasst ist (Pfändungsschutz bei Gegenständen)
- Herstellung des Pfändungsschutzes bei Lebensversicherungen
Die Kanzlei BRAUN verfügt mit ihrem Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht über die notwendige Expertise, um Ihre Existenz bestmöglich zu sichern. In einem persönlichen Gespräch erfahren Sie, welchen individuellen Pfändungsschutz Sie genießen und wie pfändbare Gegenstände sowie Vermögenswerte pfändungssicher gemacht werden können.