Als Arbeitnehmer sind Sie bei Abschluss eines Arbeitsvertrages mit etlichen Fallstricken des Arbeitsrechts konfrontiert – eine komplexe Thematik. Gleichzeitig verfügen Sie selbst meist über wenig Expertise auf diesem Fachgebiet, das einen so wichtigen Lebensbereich abdeckt. Lassen Sie deshalb alle Formulierungen von einem Rechtsanwalt unserer spezialisierten Kanzlei auf ihre Legitimität überprüfen. So kommt es später nicht zu unangenehmen Überraschungen.
Eine rechtliche Überprüfung des Arbeitsvertrages ist am effektivsten vor Leistung der Unterschrift. So kann schon zu Beginn ein vertrauensvolles Arbeitsverhältnis sichergestellt werden. Denn während Sie in der Vertragsphase Ihren Verhandlungsspielraum geschickt ausnutzen können und Klauseln zu Ihren Ungunsten vermeiden, kann der Vertrag – ist er einmal unterschrieben – nur schwer abgeändert werden, soweit er sich im gesetzlich zulässigen Rahmen bewegt.
Wann sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen lassen?
Immer wenn Sie sich nicht vollkommen sicher sind, ob Ihr Arbeitsvertrag nicht gegen geltendes Recht oder tarifliche Bestimmungen verstößt, sollten Sie ihn prüfen lassen. Vermuten Sie fehlende Inhalte oder eine Anhäufung von Klauseln zu Ihren Ungunsten, ist eine anwaltliche Überprüfung überdies angeraten.
Selbiges gilt, wenn Sie unsicher sind, sowie wenn Sie einen verwirrenden Aufbau der Vertragsunterlagen vorfinden. Besondere Beachtung verdient außerdem der Sonderfall Änderungskündigung. Liegen Ihnen mehrere Angebote vor, so lohnt es sich, neben dem Gehalt die offerierten Bedingungen zu vergleichen, um eine kluge Entscheidung zu treffen.
Haben Sie ein arbeitsrechtliches Anliegen?
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Arbeitsvertrag prüfen lassen: Ihre Vorteile
Den Vertrag vor dem Unterschreiben anwaltlich prüfen zu lassen, bietet Ihnen folgende Vorteile:
- Rechtssicherheit bei Vertragsunterzeichnung
- Ausschluss von Klauseln zu Ihren Ungunsten
- Fundiertes Vertrauensverhältnis von Beginn an
Unterschreiben Sie einen der wichtigsten Verträge Ihres Lebens gut informiert und mit gutem Gefühl. Ersparen Sie sich durch vorausschauendes Handeln zukünftige Konflikten mit Ihrem Arbeitgeber, indem Sie eine Überprüfung durch einen Rechtsanwalt beauftragen. Treten Sie dazu einfach telefonisch oder schriftlich mit uns in Kontakt.
Arbeitsvertrag: Was muss unbedingt rein?
In einen schriftlichen Arbeitsvertrag gehören neben den korrekten Namen und Bezeichnungen der Vertragsparteien unbedingt Angaben zu Beginn und Dauer des Vertragsverhältnisses sowie den konkreten Bedingungen der Tätigkeit. Dazu zählen unter anderen die Arbeitszeiten und der Arbeitsort sowie eine genaue Tätigkeitsbeschreibung.
So vermeiden Sie es, eine Tätigkeit zugewiesen zu bekommen, die nicht Ihrem Profil und Ihrem Aufgabengebiet entspricht. Ein breites Aufgabenfeld bietet Ihnen zudem einen gewissen Schutz vor einer Kündigung. Ist eine Probezeit vereinbart, sollte deren Dauer ebenso zu finden sein.
Selbstverständlich sollte außerdem das Gehalt Erwähnung finden. Aber auch Regelungen zur Dauer des Urlaubs, Sonderzahlungen und schließlich die konkreten Kündigungsmodalitäten sollten verbindlich vereinbart werden.
Wie schließt man einen Arbeitsvertrag?
Arbeitsverträge können zwar sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden, der Arbeitgeber ist im Rahmen des Nachweisgesetzes jedoch verpflichtet, dem Arbeitnehmer binnen eines Monats eine schriftlich fixierte Vereinbarung zu überlassen. Befristete Verträge können formlos geschlossen werden. Bestehen Sie dennoch immer auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag.
Der Vertrag kommt durch die gültigen Unterschriften der zeichnungsbefugten Vertragsparteien zustande. Üblicherweise überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Dokument mit den zuvor ausgehandelten Konditionen zur Unterzeichnung.
Klauseln, auf die Sie achten sollten
Überstunden und Sonderzahlungen sind häufige Streitpunkte. Achten Sie also darauf, ob und in welchem Umfang Sie sich zu Überstunden verpflichten. Auch die Regelungen zu Ausgleich und Bezahlung dieser verbindlichen Mehrarbeit sind im Arbeitsvertrag geregelt. Sonderzahlungen werden gelegentlich mit einem Widerrufsvorbehalt oder einer Kürzungsoption versehen.
Achten Sie außerdem immer auf etwaige Klauseln zu einer eventuellen Probezeit und/oder Befristung. Sind Sie ortsgebunden, schenken Sie unbedingt auch der sogenannten Versetzungsklausel Beachtung: Diese spezifiziert Ihren Arbeitsort.
Wird der vereinbarte Jahresurlaub nicht gesondert erwähnt, stehen Ihnen als Arbeitnehmer lediglich die das gesetzliche Minimum von 24 Urlaubstagen zu. Zusätzlich sollten Sie bei Paragrafen zum nachträglichen Wettbewerbsverbot hellhörig werden.
Fragen Sie sich, bevor Sie unterschreiben:
- Wie viele Überstunden sind Sie bereit zu leisten?
- Kommt eine Versetzung für Sie infrage oder möchten Sie diese ausschließen?
- Welche Rechte und Pflichten haben Sie im Falle einer Kündigung?
- Was sind die Folgen einer Abmahnung?
- Wie präzise ist Ihre Tätigkeit beschrieben?
- Aus welchen Komponenten setzt sich Ihre Vergütung zusammen?
Prüfung Ihres Arbeitsvertrages bei der Kanzlei BRAUN
Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Rechte und Pflichten, um einen fairen Arbeitsvertrag zu garantieren und ein professionelles Arbeitsverhältnis zu stärken. Die fachkundige juristische Überprüfung im Vorfeld ist dazu eine lohnende Investition.
Spezialisierte Rechtsanwälte zum Thema Arbeitsrecht untersuchen den Vertrag dabei auf Klauseln, die zu Ihren Ungunsten ausfallen können, sodass keine Fragen offen bleiben. Treten Sie dazu jederzeit mit uns in Kontakt. Auch bei konkreten arbeitsrechtlichen Problemstellungen und Konflikten stehen wir Ihnen gerne zur Seite.