Rechtsanwalt Sebastian Braun: Vita
Sebastian Braun studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg und Mainz.
Bereits während seines Referendariats beim Oberlandesgericht Frankfurt spezialisierte er sich auf das Insolvenzrecht und arbeitete seitdem für renommierte, bundesweit tätige Insolvenzrechts-Kanzleien. Neben der rechtlichen Abwicklung von Insolvenzverfahren war Sebastian Braun von Anfang an mit der Sanierung insolventer Geschäftsbetriebe betraut und hat
insgesamt über 40 Geschäftsbetriebe erfolgreich saniert. Seine absolute Stärke liegt dabei in der echten Eigensanierung. Aufgrund seiner beruflichen Expertise wird Sebastian Braun bundesweit als Spezialist beauftragt, wenn es um die
Themen Sanierung, Restrukturierung, Insolvenzplan, Sanierung nach ESUG, Haftungsansprüchevon
Geschäftsführern und Gesellschaftern, (Ver-)Kauf aus Insolvenz sowie Prüfung der Insolvenzfestigkeit von Ansprüchen und Verträgen nebst der Gestaltung solcher Verträge geht. Seit 14.02.2017 ist Sebastian Braun Fachanwalt für Insolvenzrecht und seit dem Jahr 2022 Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungrecht.
Gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern ist Sebastian Braun bundesweit im Bereich der Restrukturierung tätig. Von besonderem Interesse ist hier für Unternehmen das im Jahr 2012 eingeführte ESUG, das eine Sanierung und Restrukturierung außerhalb des klassischen Insolvenzverfahrens ermöglicht. Mit dem ESUG wurden die beiden Bereiche Restrukturierung und Insolvenzverfahren zu einem einheitlichen rechtlichen Verfahren zusammengefasst, um so die Vorteile zu vereinen.
Insgesamt kann er auf 8,5 Jahre Tätigkeit auf der Seite der Insolvenzverwalter zurückschauen.
Sebastian Braun berät nicht nur den Mittelstand bei allen insolvenzrechtlichen Fragestellungen, er kümmert sich auch um die wirtschaftlichen Sorgen der Verbraucher. Alleine in 2017 hat er über 100 Insolvenzanträge gestellt. Seine Kanzlei betreut mehr als 1.000 Mandanten. Wo eine außergerichtliche Schuldenbereinigung möglich ist, setzt er diese mit hohem Engagement für seine Mandanten in die Tat um.