Kanzlei BRAUN – Ihr Anwalt für P-Konto-Bescheinigungen und Pfändungsschutz

Die Rechtsanwaltskanzlei BRAUN in Frankfurt am Main, Darmstadt, Arnsberg, Birkenau und Bonn hilft bundesweit Mandanten rund um das Thema Pfändungsschutz beim Girokonto. Als Anwalt für Insolvenzrecht erstelle ich für Sie bei einer Kontopfändung die notwendige P-Konto-Bescheinigung und helfe Ihnen, nach der Pfändung wieder über Ihr Geld verfügen zu können. Sollte Ihr unpfändbares Nettoeinkommen höher sein als der Schutz auf Ihrem P-Konto, stelle ich für Sie auf Wunsch einen Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht, um den Schutz auf dem Konto zu erhöhen.

Hierbei ist es irrelevant, wo Sie sich in Deutschland befinden. Es reicht, wenn Sie mir die Unterlagen per Email zusenden. Ich werde Ihnen sodann die Bescheinigung wahlweise an Ihre Adresse oder direkt an die Bank senden. Ein persönliches Erscheinen in den Kanzleiräumen ist nicht notwendig. Auf meiner Internetseite können Sie nachlesen, welche Unterlagen Sie bei mir einreichen müssen, um die Bescheinigung zu erhalten.

Hier können Sie mir die Unterlagen zusenden: info@kanzlei-braun.net

Darüber hinaus erhalten Sie hier weitere Infos: Pfändungsschutzkonto

 

Die Kanzlei BRAUN bietet folgende Leistungen für den Kontoschutz an:

  • Erstellung P-Konto-Bescheinigung (bundesweiter Versand)
  • Stellung eines Antrags auf Anhebung des pfandfreien Sockelbetrags des P-Kontos auf die Höhe des unpfändbaren Nettoeinkommens

Das Pfändungschutzkonto- Rettungsschirm und Anker in finanziell stürmischen Zeiten

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung kommt es häufig vor, dass der Gläubiger das Konto des Schuldners pfändet, um so wenigstens an sein Geld heranzukommen. Dies ist regelmäßig dann der Fall wenn der Schuldner, zumindest nach dem objektiven Gesichtspunkten nicht zahlungswillig ist. Ob hinter der vermuteten Zahlungsunwilligkeit nun Absicht oder existenzielle Not des Schuldners stand war dabei unbeachtliches zählte der Erfolg, so dass der Schuldner „aus heiteren Himmel“ überrascht, plötzlich liquide geworden, um seine ohnehin gefährdete Existenz bangen musste, da weitere Verbindlichkeiten wie auch anfallende Fixkosten wie Miete etc. nicht mehr beglichen werden konnten. Um wenigstens die nötigen Zahlungen durchführen zu können, waren für den Schuldner bürokratischen in der Vergangenheit viele Hürden zu nehmen. So mussten Kontoinhaber den monatlichen Freibetrag beim zuständigen Gericht oder der zu pfändenden Behörde beantragen. Erst mit dieser meist sehr bürokratischen Beantragung konnten betroffene Personen oder Kontoinhaber einen entsprechenden Pfändungsschutz erhalten. Ab dem 01.12.2012 hat sich das nun insoweit geändert, dass Anstelle des entfallenen Pfändungsschutzes nun das P-Konto getreten ist.

Welche Vorteile für Sie als Schuldner das Pfändungschutzkonto bietet beantwortet Ihnen Rechtsanwalt Sebastian Braun, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht der seit über 10 Jahren seinen Mandanten mit Kompetenz in allen Fragen des Insolvenzverfaherens zur Seite steht.