Dienstleistungen für Insolvenzverwalter
Nehmen Sie die Module Ihrem Bedarf entsprechend einzeln oder zusammen in Anspruch. Sie können jederzeit Module ergänzen oder streichen. Die Leistungen für einzelne Ansprüche, Projekte oder Verfahren können Sie temporär oder dauerhaft nutzen. Die Module beinhalten insbesondere folgende frei wählbare Leistungen:
Das Spektrum umfasst insbesondere folgende Leistungen:
Zeitnahes kompetentes Handeln
Die Kanzlei BRAUN und ihre Kooperationspartner bieten Ihnen die auf der linken Seite aufgeführten Module an. Mandanten und Auftraggeber profitieren davon, dass kurzfristige Spitzen zeitnah und kompetent abgedeckt werden. Rechtliche oder wirtschaftliche Spezialprobleme werden ohne Vorhalten hoch spezialisierter Berufsträger im Bedarfsfall rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll gelöst.
Modul 1: Rechtsabteilung
- Prüfung Haftungsansprüche Geschäftsführer / Gesellschafter
- Prüfung Anfechtungsansprüche
- Prüfung sonstiger Ansprüche gegen Dritte
- Vertragsprüfung
- Vertragsgestaltung
- Rechtliche Begleitung des Unternehmensverkaufs
- Rechtliche Abwicklung von Verträgen bei Betriebsfortführungen
Modul 2: Betriebsfortführung
- Interimsgeschäftsführung
- Erstellung von Gewinn- und Verlustplanungen
- Führen der Obligoliste bei der Betriebsfortführung
- Auftragskalkulation
- Betriebswirtschaftliche Begleitung des Unternehmensverkaufs
- Betriebswirtschaftliche und tatsächliche Abwicklung von Verträgen
- Erstellen einer Verkaufsanzeige
- Erstellen von Datenpaketen für den Unternehmensverkauf
Modul 3: Verfahrenssachbearbeitung
- Erstellung von Gutachten
- Erstellung von Berichten
- Koordination der Verfahrensabwicklung und der Realisierung der festgestellten Ansprüche
- Durchführung der Insolvenzgeld-Vorfinanzierung
- Erstellung von Schlussberichten
- Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten
- Koordination der einzelnen Spezialisten
- (Betriebsfortführer, Rechtsanwälte etc.)
Modul 4: Steuerrechtsabteilung
- Erstellung von Bilanzen
- Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen
- Erstellung von Steuererklärungen aller Art (beispielsweise für Umsatzsteuer und Einkommenssteuer)
- (Steuerrechtliche) Aufarbeitung der Buchhaltung
- Steuerrechtliche Begleitung von Betriebsfortführungen
Rechtlicher Hinweis:
Die Module 1, 3 und 4 werden ausschließlich von hierzu berechtigten Berufsträgern (Rechtsanwälte und Steuerberater) angeboten und abgerechnet. Das Modul 2 wird ausschließlich von zur Unternehmensberatung berechtigten natürlichen oder juristischen Personen erbracht und abgerechnet.
Ihr Service der Kanzlei BRAUN
Die von Sebastian Braun, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, gegründete Kanzlei BRAUN bietet seit über 10 Jahren eine umfassende Rechtsberatung für Unternehmen und Privatpersonen. Als Spezialist für die Themen Insolvenzplan, Restrukturierung und Sanierung wird die Kanzlei besonders bei wirtschafts- und insolvenzrechtlichen Fragen beauftragt. Zusammen mit ihren Kooperationspartnern vertritt der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht seine Mandanten bundesweit an den Standorten Arnsberg, Bonn, Darmstadt und Frankfurt a. M.
FAQ Dienstleistungen für Insolvenzverwalter
Wie können Insolvenzverwalter bei der Vielzahl an rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Aufgaben entlastet werden?
Insolvenzverwalter können durch modulare Dienstleistungen gezielt entlastet werden, etwa in den Bereichen Rechtsabteilung, Betriebsfortführung, Verfahrenssachbearbeitung und Steuerrecht. Unsere Kanzlei BRAUN arbeitet dabei mit spezialisierten Berufsträgern und Kooperationspartnern zusammen, die Haftungs- und Anfechtungsansprüche prüfen, Betriebsfortführungen steuern, Gutachten und Berichte erstellen sowie Bilanzen und Steuererklärungen ausarbeiten.
Damit lassen sich kurzfristige Arbeitsspitzen, komplexe Rechtsfragen und aufwendige betriebswirtschaftliche oder steuerliche Aufgaben effizient auslagern, während der Insolvenzverwalter den Gesamtprozess steuert. Die Module können je nach Verfahren einzeln oder kombiniert und dauerhaft oder nur für bestimmte Projektphasen in Anspruch genommen werden.
Warum ist eine spezialisierte Rechtsabteilung im Insolvenzverfahren wichtig?
Eine spezialisierte Rechtsabteilung ist im Insolvenzverfahren wichtig, weil fast jede Maßnahme rechtliche und haftungsrechtliche Folgen haben kann. Rechtsanwälte und -anwältinnen für Schuldnerberatung der Kanzlei BRAUN prüfen Haftungs- und Anfechtungsansprüche, gestalten Verträge rechtssicher und begleiten den Unternehmensverkauf oder die Betriebsfortführung.
Gleichzeitig übernehmen wir Standardaufgaben wie Vertragsprüfung, Anspruchsprüfung, Gutachten und Berichte und entlasten den Insolvenzverwalter oder die Insolvenzverwalterin bei der täglichen Arbeit. Der Vorteil ist, dass sich Risiken früh erkennen, Konflikte mit Gläubigern und Gläubigerinnen, Finanzverwaltung und Arbeitnehmenden geordnet lösen und werthaltige Ansprüche gezielt durchsetzen lassen.
Welche Vorteile hat die Übernahme der Betriebsfortführung durch externe Expertinnen und Experten?
Externe Expertinnen und Experten stabilisieren den laufenden Geschäftsbetrieb in der Krise und entlasten die Insolvenzverwaltung von operativen Detailfragen. Sie bringen Erfahrung aus Sanierungs- und Insolvenzsituationen mit, richten rasch eine belastbare Finanz- und Liquiditätsplanung ein und schaffen Klarheit darüber, welche Aufträge profitabel sind und welche Kosten reduziert werden sollten. Durch ihre neutrale Sichtweise treffen sie faktenbasierte Entscheidungen zu Personal, Prozessen und Aufträgen und steuern die Vorbereitung eines Unternehmensverkaufs.
Im Modul 2 „Betriebsfortführung“ der Kanzlei BRAUN übernehmen unsere spezialisierten Rechtsanwälte und -anwältinnen unter anderem die Geschäftsführung auf Zeit, die Gewinn- und Verlustplanungen, die Auftragskalkulation und die betriebswirtschaftliche Begleitung des Unternehmensverkaufs einschließlich Verkaufsunterlagen und Datenpaketen.
Wie kann die Verfahrenssachbearbeitung effizient organisiert werden?
Eine effiziente Verfahrenssachbearbeitung bündelt alle standardisierbaren Aufgaben. Im Fokus stehen das Erstellen von Gutachten und laufende Berichte nach einheitlichen Mustern, die die Koordinierung der Verfahrensabwicklung und die Realisierung festgestellter Ansprüche betreffen. Dazu kommt die Steuerung der Kommunikation mit Gericht, Gläubigern und Gläubigerinnen, Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, Betriebsrat und Behörden. Im Modul 3 „Verfahrenssachbearbeitung“ der Kanzlei BRAUN gehören ferner Schlussberichte sowie die Koordination aller eingebundenen Spezialisten und Spezialistinnen, u. a. der Betriebsfortführung, dazu.
Welche steuerlichen Fragen treten typischerweise in einem Insolvenzverfahren auf?
In einem Insolvenzverfahren stellen sich eine Reihe steuerlicher Fragen, die für die Fortführung oder Abwicklung des Betriebs entscheidend sind. Dazu gehören folgende Punkte:
In einem Insolvenzverfahren stellen sich eine Reihe steuerlicher Fragen, die für die Fortführung oder Abwicklung des Betriebs entscheidend sind. Dazu gehören folgende Punkte:
- Wie fließen Steuerzahlungen und Steuererstattungen in die Liquiditätsplanung ein und welche Steuerfolgen ergeben sich bei Veräußerungen oder Unternehmensverkäufen?
- Wie werden Vor- und Insolvenzzeitraum steuerlich abgegrenzt und welche Bilanzen und Auswertungen müssen erstellt werden?
- Wie sind Forderungsverzichte, Sanierungsgewinne und Fragen der Betriebsfortführung oder Betriebsaufgabe steuerlich zu behandeln?
- Wie wirkt sich die Insolvenz auf die Umsatzsteuer aus, etwa bei Masseverbindlichkeiten, Vorsteuerberichtigungen oder Forderungsausfällen?
- Welche Pflichten bestehen bei Lohnsteuer und Sozialversicherung während der Betriebsfortführung?




