.

Ihr Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht in Frankfurt am Main

In den vergangenen Jahren ist es sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich zu einer Vielzahl von Insolvenzen oder auch wirtschaftlichen Krisensituationen gekommen. Durch frühzeitiges Erkennen einer Krise und den Einsatz spezieller Gegenmaßnahmen mittels eines Rechtsanwalts, kann eine Insolvenz vermieden werden. Dennoch gibt es Fälle, in denen die Stellung eines Insolvenzantrages unvermeidbar ist. Wichtig ist in jedem Fall, eine solche Situation frühzeitig zu erkennen und richtig einzuschätzen. Nur so kann schnellstmöglich gehandelt werden und nur so können Sanierungschancen erhalten bleiben.

Die Kanzlei BRAUN steht Ihnen mit langjähriger Erfahrung vor diesem Hintergrund mit verschiedenen Optionen wie beispielsweise der Eigenverwaltung unterstützend und beratend zur Seite. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt mit Erfahrung ausführlich beraten.

.

Prinzipien der Kanzlei BRAUN in Frankfurt am Main:

  • Umfassende Beratung mit höchster Qualität
  • Aufzeigen aller Alternativen und Handlungsmöglichkeiten
  • Begleitung in allen Phasen des Insolvenzverfahrens
  • Individuelle Beratung für eine maßgeschneiderte Problemlösung

Wenn alles auf dem Spiel steht – Ihre sichere Instanz in Frankfurt am Main

Im Lebenszyklus eines Unternehmens kann es zu kritischen Phasen kommen, die die Existenz des Unternehmens gefährden können. In kürzester Zeit müssen dann Entscheidungen mit großer wirtschaftlicher und rechtlicher Tragweite getroffen werden. Bei einer solchen Umstrukturierung ist man gut beraten, wenn man einen Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht hinzuzieht. Die Kanzlei BRAUN unterstützt Sie hierbei und kann Ihnen aufgrund langjähriger Erfahrung individuelle Lösungen bieten. Die Beratung umfasst hierbei neben den rechtlichen Fragen auch die wirtschaftlichen Aspekte, sodass eine passgenaue Lösung gefunden werden kann.

.
Rechtsanwalt Sebastian Braun

Ihr Ansprechpartner für Insolvenzrecht in Frankfurt

Rechtsanwalt Sebastian Braun
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht
Telefon: +49 (0)69 34876954-0

 

.

Schutzschirmverfahren – eine betriebserhaltende Maßnahme im Insolvenzrecht

Droht einem Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit, sollte schnell gehandelt werden. Wird zu lange gewartet, ist es im Nachhinein oft zu spät, um betriebserhaltende Maßnahmen zu ergreifen. Eine Insolvenz und die damit einhergehende Entlassung von Mitarbeitern ist folglich unvermeidbar. Bleibt jedoch genug Zeit, so kann ein sogenanntes Schutzschirmverfahren für mindestens drei Monate Schonfrist sorgen und die Sanierung oder geordnete Insolvenz ermöglichen. Das Schutzschirmverfahren ist daher häufig die beste Lösung, falls eine betriebliche Insolvenz droht. Hierdurch wird einem Unternehmen ermöglicht, sich in Eigenverwaltung zu sanieren beziehungsweise eine Insolvenz kontrolliert und selbstbestimmt durchzuführen. Ziel dabei ist es, negative Folgen einer Insolvenz abzuwenden und schließlich das Überleben des Unternehmens und vieler Arbeitsplätze zu sichern. Ein solches Sanierungsverfahren verschafft dem Schuldner bis zu drei Monate Zeit, einen betriebsfreundlichen Insolvenzplan zu erstellen oder gegebenenfalls neues Kapital zu beschaffen. In dieser Zeit kann mit den Gläubigern eine Einigung gefunden werden. Ist eine solche Einigung für Schuldner und Gläubiger von Vorteil, so werden sich diese meist auch einig. Die Kanzlei Braun in Frankfurt am Main berät Sie mit einem Fachanwalt im Bereich Insolvenz- und Sanierungsrecht an Ihrer Seite gerne ausführlich zu einem solchen Verfahren.

.

Die insolvenzrechtliche Beratung umfasst insbesondere folgende Leistungen:

.

Eigene Insolvenz

  • Rechtliche Begleitung bei der Insolvenzantragsstellung bei Unternehmensinsolvenz / Verbraucherinsolvenz
  • Durchführung des Schuldenbereinigungsverfahrens / Schuldenbereinigungsplans
  • Vermeidung privater Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern
  • Beratung bei persönlicher Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter beispielsweise bei Haftungsansprüchen
  • Beratung / Verteidigung in Strafverfahren / Ermittlungsverfahren mit insolvenzrechtlichem Bezug
  • Eigenverwaltung nach ESUG
  • Schutzschirmverfahren nach ESUG

.

Insolvenz von Auftraggebern / Kunden / Vertragspartnern

  • Beratung bei Anfechtung durch den Insolvenzverwalter
  • Beratung bei Vertragskündigungen / Nichteintritt durch den Insolvenzverwalter
  • Beratung bei Insolvenz von Lieferanten, Kunden, Auftraggebern
  • Prüfung der Insolvenzfestigkeit von Ansprüchen und Verträgen
  • Prüfung und Sicherung der eigenen Sicherheiten, Waren, Produkte, Leistungen

.

Beratung außerhalb der Insolvenz

  • Erstellung insolvenzfester Ansprüche und Verträge
  • Erstellung von insolvenzfesten Sicherheiten

 

Forderungen

Ihr Service der Kanzlei BRAUN

Die von Sebastian Braun, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, gegründete Kanzlei Braun bietet seit über 10 Jahren eine umfassende Rechtsberatung für Unternehmen und Privatpersonen. Als Spezialist für die Themen Insolvenzplan, Restrukturierung und Sanierung wird die Kanzlei besonders bei wirtschafts- und insolvenzrechtlichen Fragen beauftragt. Zusammen mit ihren Kooperationspartnern vertritt der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht seine Mandanten bundesweit an den Standorten Arnsberg, Birkenau, Bonn, Darmstadt und Frankfurt a. M.