Führungskräfte wie Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte stehen heute mehr denn je unter Beobachtung. Fehler in der Unternehmensführung können gravierende Folgen haben – sowohl finanzieller als auch strafrechtlicher Natur. Die Managerhaftung ist dabei längst nicht mehr ein Risiko, das sich auf Krisenzeiten beschränkt. Eine Kombination aus rechtlichen Maßnahmen, strategischem Vorgehen und dem richtigen Versicherungsschutz kann helfen, den Schaden für alle Beteiligten zu begrenzen.
Haftungsrisiken für Führungskräfte
Das Management trägt eine immense Verantwortung für die Führung eines Unternehmens. Sobald Pflichten vorsätzlich oder fahrlässig verletzt werden, können Geschäftsführer und Vorstände persönlich haftbar gemacht werden – oft mit existenzbedrohenden Konsequenzen. Die Bandbreite möglicher Vorwürfe reicht von der Missachtung interner Vorgaben und einer unzureichenden Organisation über die verspätete Insolvenzanmeldung bis hin zu schwerwiegenden Vorwürfen wie Untreue oder Betrug.
Besonders Aufsichtsratsmitglieder sehen sich häufig dem Vorwurf ausgesetzt, ihrer Überwachungsfunktion nicht ausreichend nachgekommen zu sein. Anders als in vielen Haftungsfällen ist in diesen Prozessen die Beweislast umgekehrt: Der Manager muss darlegen, dass er alle Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat. Dies erschwert die Verteidigung erheblich. Ein rechtlicher Ankerpunkt für Führungskräfte ist die sogenannte Business Judgement Rule. Sie schützt Manager vor Haftung für nachteilige Folgen unternehmerischer Entscheidungen, sofern diese auf Basis fundierter Informationen und zum Wohle des Unternehmens getroffen wurden. Wichtig ist dabei eine lückenlose Dokumentation des Entscheidungsprozesses.
Wandel der Managerhaftung
In der Vergangenheit war es selbstverständlich, dass Unternehmen operative Verluste oder Schäden selbst trugen. Zwar verloren Geschäftsführer in der Regel ihre Position, doch eine persönliche Haftung war selten. Dieses Bild hat sich gewandelt. Heute wird erwartet, dass Manager für ihre Handlungen geradestehen – ein Trend, der durch Gerichtsurteile wie die Arag-Garmenbeck-Entscheidung des Bundesgerichtshofs verstärkt wurde. In dieser Entscheidung wurde festgelegt, dass Aufsichtsräte verpflichtet sind, Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand durchzusetzen, andernfalls riskieren sie ihre eigene Haftung. Ein besonderes Risiko besteht in der sogenannten Organisationsverschuldung. Die sorgfältige Auswahl und Überwachung von Mitarbeitern sind zentrale Pflichten des Managements. Wird diese Verantwortung vernachlässigt, droht die persönliche Haftung. Ein plakatives Beispiel ist der Fall, in dem eine Buchhalterin über Jahre hinweg Millionenbeträge veruntreut hat. War die Person in einem solchen Fall nicht qualifiziert oder wurde sie unzureichend kontrolliert, trägt der Geschäftsführer die Verantwortung.
Die Rolle der D&O-Versicherung
Eine gute Unternehmensführung setzt auf präventive Maßnahmen, um Haftungsrisiken zu minimieren. Dazu gehören klar definierte Zuständigkeiten, transparente Informationswege sowie ein internes Kontrollsystem (IKS). Zwar gibt es keine gesetzliche Vorgabe, wie ein solches System auszusehen hat, doch liegt es im Ermessen der Geschäftsleitung, ein passendes Kontrollinstrument zu etablieren. Wichtig ist dabei, dass die Maßnahmen objektiv wirksam und dokumentiert sind.
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen bleibt ein Restrisiko bestehen. Hier kommt die Directors-and-Officers-Versicherung (D&O) ins Spiel. Diese spezielle Versicherung schützt Führungskräfte vor den finanziellen Folgen von Haftungsansprüchen. Ohne eine solche Absicherung können Forderungen schnell die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Managers übersteigen, was letztlich auch das Unternehmen gefährdet.
Optimal gestaltete D&O-Versicherungen bieten Schutz sowohl für den Manager als auch für das Unternehmen. Die Wahl eines spezialisierten Anbieters ist essenziell, um Deckungslücken zu vermeiden und maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Im Haftungsfall empfiehlt es sich zudem, auf die Expertise erfahrener Anwälte im Bereich der Organhaftung zu vertrauen.
Schutz durch umfassendes Risikomanagement
Die Anforderungen an Führungskräfte sind gestiegen, ebenso die Haftungsrisiken. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, müssen Manager nicht nur eine vorausschauende Unternehmensführung gewährleisten, sondern auch für den Ernstfall vorsorgen. Eine transparente Entscheidungsfindung, gut durchdachte organisatorische Strukturen und eine umfassende Absicherung durch D&O-Versicherungen sind zentrale Bausteine eines modernen Risikomanagements. Letztlich schützt dies nicht nur die Manager selbst, sondern auch die Unternehmen, für die sie verantwortlich sind.
Sind auch Sie Führungskraft und wollen Sie sich zum Thema D&O Versicherung informieren? Dann empfiehlt es sich, einen Anwalt für Gesellschaftsrecht zu Rate zu ziehen.