Ob Sie frisch den Führerschein gemacht haben oder bereits erprobt am Steuer sind: Alle Teilnehmer des Straßenverkehrs sind verpflichtet, sich an die Gesetze und Verordnungen des Verkehrsrechts zu halten. In der Kanzlei BRAUN von Anwalt Sebastian Braun vertreten wir deutschlandweit Mandanten, unter anderem im Bereich Zulassung von Fahrzeugen und beim Entzug der Fahrerlaubnis. Hier erfahren Sie die wichtigsten Fakten zu den Fragen, wie eine Zulassung abläuft und was es beim Entzug der Fahrerlaubnis zu beachten gilt.
Die Zulassung von Fahrzeugen – die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Wenn Sie ein Auto – ob gebraucht oder neu – gekauft haben, muss dieses stets zugelassen werden, bevor Sie es voll in Gebrauch nehmen können. Die Zulassung von Fahrzeugen wird gesetzlich durch die FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) geregelt. Um die Anmeldung vorzunehmen, müssen Sie der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes einen Besuch abstatten – oftmals ist das im Bürgerbüro des eigenen Viertels möglich.
Dabei werden die folgenden Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder alternativ Reisepass
- Ihre EVB-Nummer (Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung)
- Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Ein SEPA Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Handelt es sich um einen Neuwagen, ist zusätzlich die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papiere) des Herstellers erforderlich. Hinzu kommt die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), der bei der Erstzulassungvon der Zulassungsbehörde erstellt wird.
Haben Sie einen Gebrauchtwagen erworben, benötigen Sie zusätzlich einen Fahrzeugschein, den Bericht der letzten HU und meist das alte Kennzeichen.
Entzug der Fahrerlaubnis
Haben Sie im Straßenverkehr eine Straftat begangen, kann dies den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Das bedeutet, dass Ihre Berechtigung, ein Kraftfahrzeug zu führen, erlischt. Erst nach dem Ablauf einer Sperrfrist kann diese neu beantragt werden. Hinzu kommen unter Umständen eine saftige Geldstrafe und Punkte in Flensburg. Wenn Sie nach der Entziehung Ihren Führerschein nicht unmittelbar abgeben, drohen nach aktuellem Bußgeldkatalog zusätzlich Bußgelder von 25 Euro.
Bei zeitlich befristeten Fahrverboten erhalten Sie die Fahrerlaubnis nach einem gewissen Zeitraum automatisch zurück, der Führerschein selbst muss nicht abgegeben werden. Dies ist beim Entzug der Fahrerlaubnis nicht der Fall.
Wenden Sie sich bei Entzug der Fahrerlaubnis direkt an die Kanzlei BRAUNRechtsanwalt Sebastian Braun Termin vereinbaren: +49 (0)2932 465 20 80 |
Führerscheinstelle
Der Entzug kann von zwei Behörden angeordnet werden: der Führerscheinstelle und dem Gericht. Meist ist die Führerscheinstelle die handelnde Instanz. Eine Wiedererteilung ist dann an bestimmte Auflagen, wie z.B. die Teilnahme an einem Aufbauseminar, geknüpft.
Das bedeutet für Sie: Sie erhalten Ihren Führerschein nur auf Antrag zurück, bei dem verschiedene Unterlagen eingereicht werden müssen:
- Ein aktueller Sehtest
- Ein biometrisches Passfoto
- Der Personalausweis oder alternativ ein Reisepass
- Der Strafbefehl oder Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Eine ärztliche Untersuchungsbescheinigung oder eine Bestätigung der MPU-Teilnahme
Anschließend prüft die Stelle Ihren Fall. Geht man davon aus, dass Ihnen noch erforderliche Kenntnisse oder Fähigkeiten fehlen, wird unter Umständen eine erneute Führerscheinprüfung angeordnet. Wurde die Fahrerlaubnis aufgrund von Drogen oder Alkohol entzogen, kann die Behörde einen Abstinenznachweis und die Teilnahme an einer MPU fordern.
Strafrechtliches Verfahren
Gerichte verhängen den Entzug einer Fahrerlaubnis auf der Grundlage von § 69 des Strafgesetzbuchs.
Als Gründe zählen in erster Linie:
- Alkohol & Drogen
- Illegale Autorennen
- Unfallflucht bei einem Verkehrsunfall, obwohl dem Täter bekannt war, dass ein Mensch getötet bzw. erheblich verletzt wurde oder ein hoher Sachschaden entstanden ist.
- Grobes, wiederholt aggressives, verkehrswidriges Verhalten im Straßenverkehr (z.B. bei extrem hoher Geschwindigkeit), das Leib und Leben anderer gefährdet
Die Sperre wird vom Strafgericht individuell nach Fall festgelegt. Sie gibt an, zu welchem frühestmöglichen Zeitpunkt eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann – in der Regel liegt sie zwischen 6 Monaten und 5 Jahren.
Wiedererteilung des Führerscheins
Um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, müssen Sie diese neu beantragen. Hierfür muss ein Antrag auf Wiedererteilung gestellt werden. Wann der Antrag gestellt werden kann, hängt mitunter davon ab, ob eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erforderlich ist.
Wurde diese nicht angeordnet, sollten Sie ca. 6–8 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist einen Antrag stellen, um im direkten Anschluss wieder fahren zu können. Bei Ihnen sind diverse Fragen aufgetaucht? Kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei von Rechtsanwalt Sebastian Braun und lassen Sie sich zu Ihrer individuellen Situation im Verkehrsrecht beraten.