Nach einem Verkehrsunfall liegen oft die Nerven blank. Mit etwas Glück ist „nur“ ein Blechschaden am Auto entstanden, im Ernstfall sind es sogar Personen, die zu Schaden gekommen sind. Besonders bei hohen Schäden oder bei vermutetem Fehlverhalten ist das richtige Verhalten nach einem Unfall essenziell. Nur wenn Sie sich korrekt verhalten, schließen Sie nachteilige juristische Folgen aus. Die Kanzlei BRAUN ist spezialisiert auf Verkehrsrecht und verfügt über das notwendige Fachwissen und Fingerspitzengefühl, um Sie nach einem Verkehrsunfall optimal zu beraten.
Unverschuldeter Verkehrsunfall – sollte ich einen Anwalt nehmen?
Die Antwort auf diese Frage ist ein klares Ja. Auch wenn Sie sich sicher sind, den Unfall nicht verschuldet zu haben, ist ein Anwalt ratsam. Der Unfallgegner oder die Unfallgegnerin könnte den Sachverhalt nämlich ganz anders beurteilen. Außerdem weiß Ihr Anwalt für Verkehrsrecht, welche Ansprüche Ihnen in welcher Höhe zustehen.
Was soll ich tun, wenn ich vermute, selbst schuld zu sein?
Auch in diesem Fall sollten Sie unbedingt einen Anwalt kontaktieren. Fachpersonen im Verkehrsrecht kennen sich bestens aus und können einschätzen, ob Sie der Unfallverursacher waren. Zudem kennt Ihre Kanzlei Sachverständige, die den Beweis darüber führen können. Wussten Sie, dass es bei den meisten Verkehrsunfällen nicht nur einen Unfallverursacher gibt? Oftmals wird die Haftung geteilt.
Welche Folgen kann ein verschuldeter Verkehrsunfall haben?
Grundsätzlich tritt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für alle Schäden ein, die Sie verschuldet oder unverschuldet jemand anderem zufügen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland. In bestimmten Fällen jedoch trifft Sie eine besondere Schuld, nämlich wenn Sie sich schuldhaft verhalten haben:
- Fahren ohne Führerschein
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Bußgeldkatalog: überhöhte Geschwindigkeit
Dann kommen neben der Befriedigung der Ansprüche Dritter – was in den meisten Fällen Ihre Versicherung übernimmt – straf- und bußrechtliche Konsequenzen hinzu:
- Strafverfahren
- Bußgeldverfahren
- Entzug der Fahrerlaubnis (Führerschein abgeben) und MPU
Wie kann mir ein Anwalt helfen?
Ihr Anwalt für Verkehrsrecht kennt die einschlägigen Gesetze und kann vorab einschätzen, was auf Sie zukommen wird. Sollte eine Maßnahme, zum Beispiel ein Bußgeld oder gar ein Strafverfahren, gegen Sie verhängt worden sein, prüft die Kanzlei, ob dies rechtmäßig erfolgt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, kann Ihre Kanzlei gegen den Bescheid vorgehen und zum Beispiel eine MPU abwenden.
Sie waren an einem Verkehrsunfall beteiligt?
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Verkehrsunfall mit Personenschaden
Unterschieden werden die Unfallfolgen in Sachschäden, also Beschädigungen von Fahrzeugen, Kleidung, Straßenschildern etc., und Personenschäden, also Körperverletzungen und ihre Folgeschäden. Folgeschäden können erhebliche Ausmaße annehmen. Sie reichen von Verdienstausfall bis hin zu Reha-Kosten und Berufsunfähigkeit. Daher ist die Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht bei Unfällen mit Personenschäden unerlässlich: Egal, ob Sie selbst geschädigt wurden und Ansprüche geltend machen möchten oder ob an Sie Ansprüche gestellt werden.
Welches sind die häufigsten Personenschäden?
Es gibt Verletzungen, die sehr häufig bei Verkehrsunfällen auftreten:
- Knochenbrüche
- Prellungen
- Sehnen- und Muskelverletzungen
Der Tod ist zum Glück eine seltene Unfallfolge. Jedes Jahr sinkt die Zahl der Verkehrstoten, die im Jahr 2020 noch 2.724 betrug.
Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
Haben Sie nach einem Verkehrsunfall einen Schaden erlitten, stehen Ihnen zwei Arten von Ansprüchen zu: Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Schadensersatz
Schadensersatz ist ein Geldbetrag, der einen entstandenen Schaden ausgleichen soll. Der Anspruchsinhaber soll gleichgestellt werden wie vor der Schädigung. Das bedeutet, der konkrete Schaden muss nachgewiesen werden. Beispielsweise kann dies durch eine Reparaturrechnung einer Werkstatt geschehen. Wenn die Reparatur ursächlich auf das Unfallereignis zurückzuführen ist, sind die Reparaturkosten der Schadensersatz.
Schmerzensgeld
Schmerzensgeld hingegen wird für immaterielle Schäden gezahlt. Es besteht also kein konkreter Schaden. Ein Beispiel: Erleiden Sie aufgrund eines unverschuldeten Unfalls einen Knochenbruch, der im Krankenhaus behandelt werden muss, entstehen Kosten für die ärztliche Versorgung. Diese trägt zunächst Ihre Krankenversicherung, diese wird sich die Kosten aber vom Unfallverursacher erstatten lassen. Es handelt sich um einen konkret nachgewiesenen Vermögensnachteil, also um Schadensersatz. Beim Schmerzensgeld hingegen geht es um den persönlichen Schmerz und das Leid, das Sie aufgrund der Verletzung verspüren. Mit dem Schmerzensgeld soll dieses Leid gelindert werden.
Wie hoch ist das Schmerzensgeld?
Schmerzensgeld entschädigt insbesondere für körperliche Schmerzen, aber auch seelische Belastungen und die Sühnefunktion werden berücksichtigt. Versicherungen orientieren sich bei der Bemessung des zu zahlenden Betrags an Schmerzensgeldtabellen. Diese berücksichtigen naturgemäß nicht das individuelle Schicksal jedes Einzelnen. Insofern sind hier eine umfassende Beratung und die Hilfe bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs durch einen erfahrenen Anwalt von Vorteil.