Wenn Sie täglich im Straßenverkehr unterwegs sind, kann es schnell passieren, dass Sie mit einem Bußgeld belegt werden. Egal, ob ein Verstoß gegen die maximal zulässige Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer oder verkehrswidriges Parken, die Sanktionen fallen zum Teil sehr hoch aus und können Punkte in Flensburg und Fahrverbote mit sich bringen. Doch Sie müssen eine verhängte Strafe nicht einfach akzeptieren, denn in vielen Fällen können Sie mit der Kanzlei BRAUN nach allen Richtlinien des Verkehrsrechts vorgehen und Sanktionen anfechten.
Vertrauen Sie bei Bußgeldfragen auf Ihren Anwalt.
|
Bei diesen Verstößen ist das Einschalten eines Anwalts sinnvoll
Es gibt viele verschiedene Delikte im Verkehrsrecht. Bei einem Verstoß sollten Sie immer genau prüfen, ob die Anschuldigungen berechtigtsind und ob Sie die Punkte, das Bußgeld oder sogar das Fahrverbot akzeptieren möchten. Nicht selten werden Strafen fälschlicherweise verhängt oder das Vorgehen der Polizei ist nicht rechtens. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie daher immer uns von der Kanzlei BRAUN hinzuziehen. Wir beraten Sie zu allen Möglichkeiten, wie Sie gegen die Strafen vorgehen können, beispielsweise bei folgenden Delikten:
- Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit
- Alkohol oder Drogen am Steuer
- Verstoß gegen Parkverbote mit dem Auto
- Missachtung eines Überholverbots
- Unterschreitung des Mindestabstands
Wir kennen alle Aspekte des Bußgeldbescheids und beraten Sie daher umfassend zu allen Ihren rechtlichen Möglichkeiten. Egal, ob Sie geblitzt wurden oder mit Alkohol am Steuer erwischt wurden: Wichtig ist, dass Sie über Ihre Rechte und Pflichten genau Bescheid wissen. Ihr Anwalt der Kanzlei BRAUN nimmt sich ausreichend Zeit für Sie, um Ihren Fall genau zu prüfen und Sie bei allen Aspekten zu Ihrem Bußgeldbescheid zu beraten.
Bußgeldprüfung durch einen Anwalt
Die Höhe der Strafe bei einem Delikt im Straßenverkehr ist im Bußgeldkatalog des Bundes definiert. Durch die Vielzahl an Verstößen ist es für Sie gar nicht so einfach, hier den Überblick zu behalten. Beauftragen Sie lieber die Kanzlei BRAUN damit, Ihren Bußgeldbescheid zu überprüfen. Denn die Kanzlei ist spezialisiert auf Verkehrsrecht und kennt daher die Vorschriften genau.
Nicht selten sind die Bescheide der Behörden nicht korrekt gestellt und enthalten Fehler. Sie als Betroffener sollten diese Chance unbedingt nutzen, um hohe Bußgelder, ein Fahrverbot oder die Durchführung einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) abzuwenden. Wir überprüfen gerne Ihren Bußgeldbescheid auf Fehler. So haben Sie nach kurzer Zeit Gewissheit, ob es Chancen gibt, bei Ihrem Fall rechtliche Schritte einzuleiten.
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
Sie müssen einen Bußgeldbescheid nicht einfach akzeptieren. Viele Betroffene bezahlen und akzeptieren Strafen einfach, da sie sich nur wenige Chancen von rechtlichen Schritten gegen einen Bußgeldbescheid erhoffen. Doch in vielen Fällen werdenFormfehler gemacht, die die Chancen für einen erfolgreichen Einspruch erhöhen.
Schritt 1 bei einem Bußgeldbescheid: Wir reichen mit Ihnen Einspruch ein
Die Kanzlei BRAUN reicht gerne in Ihrem Namen einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Wichtig ist hierbei, dass Sie eine Frist von zwei Wochen nach der Zustellung einhalten. Kommen Sie daher schnell zur Kanzlei BRAUN, wenn Sie einen Bußgeldbescheid zugestellt bekommen. Sie erhalten bei Bedarf kurzfristig einen Termin, bei dem Sie von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten werden. Zudem wird für Sie fristgerecht ein Einspruchsschreiben erstellt.
Durch das Stellen des Einspruchs wird der Bußgeldbescheid als nicht rechtskräftig bewertet. In weiteren Instanzen wird dann der Fall unter Berücksichtigung des Bußgeldkatalogs geprüft. In vielen Fällen lohnt sich dieser Schritt, wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Strafe haben.
Schritt 2 bei einem Bußgeldbescheid: Ein Gerichtsverfahren
In einigen Fällen wird nach dem Einreichen eines Einspruchs das Verfahren direkt eingestellt. Sollte der Verstoß weiter verfolgt werden, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Gerade bei schwereren Verstößen mit Verhängen von Punkten nach dem Bußgeldkatalog ist dieser Schritt zu erwarten. Die Kanzlei BRAUN begleitet Sie auch in dieser Phase kompetent und hartnäckig. Kontaktieren Sie die Kanzlei, denn gerne wird ein spezialisierter Anwalt auch Ihren Fall übernehmen.