Ihr Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht in ganz Deutschland

Eine finanzielle Krise oder Überschuldung ist immer eine schwierige Situation – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Die dadurch entstehenden Fallstricke sowie das Problem der Haftung machen eine drohende Insolvenz zu einer komplexen Situation, die eines professionellen Handlings bedarf.

Ob Stellung eines Insolvenzantrages oder Sanierung Ihres Unternehmens: Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Sebastian Braun und die Spezialisten der Kanzlei BRAUN verfügen über eine langjährige Expertise, um Ihnen eine umfassende und individuelle Beratung für all Ihre insolvenzrechtlichen Probleme bieten zu können.

Insolvenzanfechtung durch die Kanzlei Braun

Anfechtung

Durch die Insolvenzanfechtung kann ein Insolvenzverwalter Vermögensverschiebungen, die sein Mandant vor Beginn des Insolvenzverfahrens getätigt hat, im Rahmen des Verfahrens rückgängig machen. Hier hilft die Kanzlei BRAUN bei der Abwehr solcher Ansprüche.

Restrukturierungsverfahren der Kanzlei Braun

Restrukturierung

Ein Restrukturierungsverfahren für Unternehmen richtet sich nach dem Restrukturierungsplan, dessen Ziel die Entschuldung und damit Vermeidung eines Insolvenzverfahrens ist.

Der schriftliche Antrag des Insolvenzverfahrens durch die Kanzlei Braun

Insolvenzantrag

Das Insolvenzverfahren wird vom zuständigen Gericht auf den schriftlichen Antrag hin eröffnet. Der Insolvenzantrag kann vom geschäftsfähigen Schuldner oder seiner einem Gläubiger gestellt werden.

Die Kanzlei Braun berät in Sachen Eigenverwaltungsverfahren

Eigenverwaltungsverfahren (ESUG)

Im Eigenverwaltungsverfahren behält der Schuldner das Recht inne, die Insolvenzmasse mithilfe eines Sachwalters selbst zu verwalten. Der Schuldner ist damit Insolvenzverwalter in eigener Sache.

Rechtsanwalt Sebastian Braun

Ihr Ansprechpartner für Insolvenzrecht

Rechtsanwalt Sebastian Braun
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Termin vereinbaren: +49 (0)69 34876954-0

Kanzlei BRAUN: Rechtsberatung auf höchster Qualitätsstufe

Ergebnisse durch Kompetenz und Erfahrung der Kanzlei Braun

Kompetenz durch Erfahrung
Fachkundige und hoch spezialisierte Beratung in drei Rechtsgebieten

Bundesweite Rechtsvertretung durch die Kanzlei Braun

Nähe durch Vernetzung
Immer in Ihrer Nähe – bundesweite Rechtsvertretung an 20 Standorten

Die ortsunabhängige Rechtsberatung der Kanzlei Braun

Qualität durch Technik
Ortsunabhängige Betreuung durch den Einsatz moderner Videotechnik

Die Beratung der Kanzlei Braun in mehreren Sprachen

Kommunikation ohne Sprachbarriere
Verstehen und Kommunizieren durch hochwertige Beratung in mehreren Sprachen

Kostenfreier Erstkontakt – bundesweit und unverbindlich.
Jetzt anrufen: +49 (0)69 34876954-0
Hier gelangen Sie zum Kontaktformular

Warum ist die professionelle Insolvenzberatung sinnvoll?

Oft erfolgt eine Insolvenzantragstellung nicht rechtzeitig oder mit (insolvenzrechtlichen) Begleitstraftaten. Zu denken wäre beispielsweise an das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen. Hier berät Sie die Kanzlei BRAUN bereits zum Zeitpunkt der Insolvenzantragsstellung, sodass später kein böses Erwachen in Form eines Strafverfahrens folgt.

Auch bei Privatpersonen hilft die Kanzlei BRAUN kompetent und zügig. Sie erhalten – anders als bei den staatlichen Schuldnerberatungsstellen – innerhalb von wenigen Tagen einen Beratungstermin. Im Beratungstermin selbst werden Sie individuell beraten. Die Spezialisten der Kanzlei BRAUN prüfen mit Ihnen zusammen, welcher Entschuldungsweg für Sie der geeignetste ist.

Das Insolvenzverfahren

Die Verfahrenseröffnung erfolgt auf Antrag eines Gläubigers oder des Schuldners selbst beim zuständigen Amtsgericht. Der Antrag wird anschließend vom Gericht auf Gültigkeit geprüft und das Insolvenzverfahren gegebenenfalls eröffnet. Hierzu bestimmt das Insolvenzgericht zunächst einen Insolvenzverwalter, es sei denn, es wurde einer Eigenverwaltung zugestimmt, in welchem Fall ein Sachwalter bestimmt wird.

Im Anschluss an die Eröffnung wird mit den Maßnahmen zur Verwertung der Insolvenzmasse begonnen, welche nach einem Schuldenbereinigungs- bzw. Insolvenzplan gestaltet werden. Dieser Plan ist dem zuständigen Gericht zur Zustimmung und Einsicht vorzulegen. Die wirtschaftlichen Güter des Schuldners werden so verwertet, dass die Forderungen der Masse- sowie der Insolvenzgläubiger so gut wie möglich befriedigt werden. Die Verfahrensdauer beträgt bei natürlichen Personen für Verfahren, die ab dem 01.10.2020 beantragt wurden, drei Jahre und für solche, die vor dem 01.01.2020 beantragt wurden, für gewöhnlich fünf bis sechs Jahre, kann in speziellen Fällen jedoch auf drei Jahre reduziert werden.

Das Insolvenzverfahren hat zwei Hauptziele: Auf der einen Seite steht die Befriedigung der Forderungen der Gläubiger, auf der anderen die Restschuldbefreiung des redlichen Schuldners. Als Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Experte für Schuldnerberatung führt Sebastian Braun seine Mandanten gemeinsam mit dem spezialisierten Team der Kanzlei BRAUN Sie fachkundig, sicher und individuell ins Insolvenzverfahren und begleitet Sie bis zum Prüfungstermin.

Die Expertise der Kanzlei

Aufgrund seiner mehrjährigen Tätigkeit auf der Seite der Insolvenzverwalter kann Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Sebastian Braun Überlegungen und Verhaltensweisen der Insolvenzverwalter in die persönliche Beratung einfließen lassen und so eine umfassende Strategie für Sie ausarbeiten. So können Probleme, die in Insolvenzverfahren zu erheblichen Störungen führen würden, bereits im Vorfeld gelöst werden.

Unsere Standorte in ganz Deutschland

Kostenfreier Erstkontakt – bundesweit und unverbindlich.
Jetzt anrufen: +49 (0)69 34876954-0
Hier gelangen Sie zum Kontaktformular

Aktuelle Themen rund um das Insolvenzrecht

arrow-right2 Erfahren Sie mehr in unserem Blog